Nachfolgend finden Sie die aktuelle Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich, Zustandekommen, Änderungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") bilden zusammen mit einem allfälligen Angebot oder einer Auftragsbestätigung ("Angebot") die Vereinbarung ("Vereinbarung") und regeln abschliessend die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Software-as-a-Service Lösung ClickTime und damit verbundenen Dienstleistungen (nachfolgend gesamthaft die "SaaS‑Lösung") der ClickTime GmbH, HRB 740382, mit Sitz in Deutschland ("ClickTime") durch deren Kunden ("Kunden"; zusammen mit ClickTime, die "Parteien" und je einzeln eine "Partei") und die von ihnen designierten Nutzer, wie z.B. Mitarbeiter oder Freelancer ("Nutzer"). Wurde kein Angebot ausgestellt, gelten die Angaben der Standardpreisliste gemäss Webseite als Angebot: https://www.clicktime.de/preise.
1.2 Die Vereinbarung besteht aus folgenden Bestandteilen:
1.3 Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Bestandteilen gilt die vorstehende Rangfolge, wobei neuere Anhänge und Angebote älteren vorgehen. AGB oder andere vorformulierte Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch nicht wenn ClickTime explizit auf diese hingewiesen wurde und deren Geltung nicht widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt.
1.4 Die Vereinbarung tritt in Kraft mit Zustimmung des Kunden zum unveränderten Angebot innerhalb 90 Tagen seit dessen Ausstellung. Bei späterer Zustimmung ist ClickTime nicht mehr an das Angebot gebunden, ist aber berechtigt, dieses zu bestätigen.
1.5 ClickTime ist berechtigt, diese Vereinbarung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist – oder bei reinen Preisänderungen, einer dreimonatigen Frist – jeweils auf Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Mitteilung oder mittels Benachrichtigung über die SaaS-Lösung abzuändern. Formell stellt diese Änderung eine Kündigung gemäss Ziff. 10.2 dar, verbunden mit dem veränderten Angebot, welches mit Beginn des Folgejahres als stillschweigend angenommen gilt, wenn der Kunde dem veränderten Angebot nicht spätestens zwei Monate vor Ende des betreffenden Kalenderjahres widerspricht (Veto-Recht). Andere Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung der Vereinbarung, inklusive dieser Ziffer 1.5, sind nur durch Übereinkunft in Textform zulässig.
2. Nutzungsrecht und Nutzerkonten
2.1 ClickTime räumt dem Kunden unter der Bedingung der Einhaltung der Vereinbarung, insbesondere der Bezahlung aller Vergütungen, das einfache, auf seine(n) Betrieb(e) beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die SaaS‑Lösung für die Dauer der Vereinbarung für seine eigenen Zwecke zu nutzen. Der Funktionsumfang, für welchen das Recht eingeräumt wird, ergibt sich aus dem Angebot, wobei ClickTime sich vorbehält, einzelne Funktionen mit einer Vorankündigungsfrist von 6 Monaten per Ende des Kalenderjahres einzustellen gemäss den Bestimmungen von Ziff 1.5 oben. Das Angebot kann weitere Einschränkungen oder Bedingungen des Nutzungsrechts vorsehen.
2.2 Das Nutzungsrecht schliesst Weiterentwicklungen der SaaS-Lösungen mit ein, falls und soweit ClickTime diese dem Kunden zugänglich macht. Der Kunde ist in diesem Fall nicht berechtigt bei früheren Versionen zu verbleiben.
2.3 ClickTime ermöglicht dem Kunden die selbständige Einrichtung der Konten für die Nutzer oder kann diese in Ausnahmefällen auch für ihn einrichten. Nutzerkonten sind grundsätzlich mit einem persönlichen, d.h. von einer einzigen natürlichen Person verwendeten Nutzernamen einzurichten. Der Nutzername und das Kennwort ("Login Daten") für die Nutzerkonten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat umgehend das Kennwort zu ändern und ClickTime zu informieren, sobald er Kenntnis oder den Verdacht hat, dass unbefugten Dritten Login-Daten bekannt wurden.
2.4 Das Nutzungsrecht des Kunden und die übrigen Pflichten von ClickTime erlöschen ohne weiteres, wenn er oder einer seiner Nutzer gegen diese Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungen, die in ihrer aktuellen Version jederzeit auf der SaaS-Lösung abrufbar sind ("Nutzungsbedingungen") verstösst, was insbesondere der Fall ist, wenn er oder ein Nutzer
2.5 ClickTime behält sich vor, Aktivitäten auf der SaaS-Lösung routinemässig auf Anzeichen für eine verbotene Nutzung zu überprüfen. ClickTime ist berechtigt, bei Verdacht auf verbotene Nutzung das betreffende Nutzerkonto sowie alle weiteren Nutzerkonten des Kunden und entsprechende Inhalte ohne Vorankündigung zu sperren, bis der Verdacht nach ihrem Ermessen widerlegt ist. Sobald der Verdacht widerlegt ist, hebt ClickTime die Sperrung auf. In allen anderen Fällen behält ClickTime sich das Recht vor, die betreffenden Informationen sowie den Zugang des Kunden zu deaktivieren oder zu löschen ohne Rückerstattung von Vergütungen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle Vergütungen bis zum Ende der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit zu bezahlen. Der Kunde hat der ClickTime alle Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne (z.B. bei Missbrauch der Login-Daten) zu bezahlen, die ihr aus der verbotenen Nutzung entstehen oder entstehen könnten, einschliesslich angemessener Anwaltskosten.
2.6 Abgesehen von diesem Nutzungsrecht räumt ClickTime dem Kunden keinerlei Nutzungsrechte oder Lizenzen an ihrer SaaS-Lösung oder anderen gesetzlich oder anderweitig geschützten Objekten oder Daten von ClickTime oder deren Gruppengesellschaften ein. Weiterentwicklungen oder neue Funktionalitäten der SaaS-Lösung stehen im ausschliesslichen Eigentum und Verfügungsrecht von ClickTime und der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an diesen, insbesondere auch nicht, wenn er eine solche Weiterentwicklung oder Funktionalität vorgeschlagen oder daran mitgewirkt hat. Sollten allfällige solche Rechte originär bei ihm entstehen, tritt er diese hiermit vollumfänglich, unentgeltlich und unwiderruflich an uns ab.
3 Subunternehmer
3.1 ClickTime ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung der Vereinbarung beizuziehen, insbesondere ihre Gruppengesellschaften, welche jederzeit auf der Webseite abrufbar sind (https://www.clicktime.de/datenschutz). ClickTime bleibt für Handlungen von Subunternehmern verantwortlich wie für ihre eigenen.
3.2 Soweit diese Dritten im Auftrag von ClickTime personenbezogene Daten / Personendaten (nachfolgend "Personendaten") bearbeiten, die ClickTime ihrerseits im Auftrag des Kunden bearbeitet, hält der Anhang 1 – ADV weitere Vorgaben fest.
3.3 ClickTime ist unter Wahrung der Vertraulichkeit berechtigt, den Subunternehmern Vertrauliche Informationen offenzulegen, soweit diese sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
4. Kundenpflichten
4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten Bezahlung der vereinbarten Vergütung oder Abzug gemäss Ziff. 5.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich weiter, die SaaS-Lösung nur sachgerecht und im Rahmen des ihm eingeräumten Nutzungsrechtes zu nutzen und durch seine Nutzer nutzen zu lassen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die von ClickTime vorgegebenen System- und Infrastrukturvoraussetzungen (z.B. Platzierung der Terminals in Bereichen mit ausreichendem Mobilfunknetz Empfang, Verwendung von zeitgemässen Geräten und Internetverbindung zur Nutzung der SaaS-Lösung etc.) einzuhalten. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, welche er unter Verwendung der SaaS-Lösung erstellt, übermittelt oder bereitstellt.
4.4 Erbringungsort der Leistungen von ClickTime ist der Routerausgang des ClickTime Servers, auf dem die SaaS-Lösung ausgeführt wird. Der Kunde trifft alle seinerseits nötigen Handlungen, um die Übergabe dort zu ermöglichen. ClickTime kann nicht verantwortlich gemacht werden für Störungen, die ausserhalb des Einflussbereichs von ClickTime, insbesondere in den Systemen des Kunden oder Systemen von Dritten (z.B. Internetinfrastruktur oder Geräte von Nutzern), auftreten und dazu führen, dass der Kunde in seiner Nutzung beeinträchtigt ist.
5. Vergütung
5.1 Soweit im Angebot nicht etwas anderes festgehalten ist, berechnet sich die Vergütung gemäss nachfolgenden Bestimmungen.
5.2 Die Vergütung setzt sich zusammen aus der Basisgebühr, berechnet nach Anzahl Nutzern und Funktionalitäten, und den Beträgen für die allfällige Einführung der SaaS-Lösung und Schulung der Nutzer.
5.3 Die Vergütung ist pro Kalenderjahr geschuldet. Jährlich im Voraus wird eine Akonto-Rechnung aufgrund der bisherigen Nutzungsdaten gestellt, diese ist 30 Tage ab Rechnungsstellung fällig. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die definitive Rechnungsstellung für die tatsächliche Nutzung. Bei unterjähriger Vertragsdauer (z.B. im ersten Vertragsjahr) erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls auf Basis des Kalenderjahrs pro rata temporis.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist ClickTime nach erfolgloser Mahnung mit Zahlungsfrist von mindestens 15 Tagen berechtigt, den Zugang zur SaaS-Lösung bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Vergütungen einzuschränken oder gänzlich zu sperren. Bei einer solchen Einschränkung oder Sperrung bleibt der Kunde zur Bezahlung der Vergütung verpflichtet.
5.5 Sämtliche Preise verstehen sich netto, d.h. exklusiv Mehrwertsteuer und Spesen.
6. Gewährleistung und Support
6.1 ClickTime gewährleistet eine qualitativ hochstehende Leistungserbringung und dass die SaaS-Lösung im Wesentlichen gemäss den Beschreibungen auf der Webseite funktioniert.
6.2 ClickTime gewährleistet zudem, dass sie über die nötigen Rechte an der SaaS-Lösung verfügt, um dem Kunden das Nutzungsrecht im erwähnten Umfang einzuräumen. Bei der SaaS-Lösung handelt es sich um eine Eigenentwicklung von ClickTime oder mit ClickTime verbundenen Gruppengesellschaften. In gewissen Fällen können auch Dritt-Komponenten in der SaaS-Lösung enthalten sein oder zusammen mit der SaaS-Lösung Drittprodukte vertrieben werden. Bei solchen Dritt-Komponenten und –Produkten gilt die Vereinbarung nur für die ClickTime-Leistungen. Für allfällige Leistungen, Komponenten oder Produkte Dritter können Vertragsbedingungen von diesen gelten, wie z.B. Lizenzbedingungen o.ä.. Soweit ClickTime dem Kunden Terminals zur Zeiterfassung verkauft oder vermietet, leistet ClickTime Gewähr, dass diese während der Mietdauer bzw. während zwei Jahren ab Verkauf über keine offenen oder versteckten Mängel verfügen, die ihre Gebrauchsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Sollte während der Mietdauer bzw. Gewährleistungsfrist ein solcher Mangel auftreten, wird ClickTime das Terminal reparieren oder durch ein gleichwertiges ohne diesen Mangel ersetzen. Soweit ClickTime über Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten verfügt, tritt es diese im Bedarfsfall an den Kunden ab.
6.3 Bei der ClickTime Lösung handelt es sich um ein Software-as-a-Service Angebot. Obwohl ClickTime sich grosse Mühe gibt, dass die Lösung für unsere Kunden immer erreichbar ist und möglichst wenige Softwarefehler auftauchen, kann dies nicht gewährleistet werden. ClickTime bemüht sich, Störungen und Fehler so bald wie möglich zu beheben. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei SaaS-Lösungen immer zu Störungen kommen und Software generell immer Fehler enthalten kann.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich und in Textform zu rügen und soweit möglich und zumutbar ausreichend zu dokumentieren. ClickTime bemüht sich, den Mangel schnellstmöglich zu beheben. Clicktime erbringt Gewährleistung zunächst durch kostenlose Nachbesserung/Nacherfüllung. Diese erfolgt nach Wahl von ClickTime durch Bereitstellen einer neuen Version, der den Mangel nicht enthält oder dadurch, dass ClickTime zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden ("Workaround"). Bis zur Aufschaltung der nächsten fehlerbereinigten Version wird der Kunde den zumutbaren Workaround anwenden.
6.5 Der Kunde ist dabei nicht berechtigt, die Vergütung einseitig zu vermindern, soweit die Parteien sich nicht auf die Höhe der Minderung geeinigt haben. Bereicherungsrechtliche- oder Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6.6 Kann ein erheblicher Mangel durch ClickTime trotz mehrfacher schriftlicher Rüge durch den Kunden nicht behoben werden durch Verbesserungen an der SaaS-Lösung oder zumutbare Workarounds, so ist der Kunde nach 30 Tagen mangelbehaftetem Betrieb berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen. Allfällige noch nicht verbrauchte Rechnungsguthaben werden zurückerstattet.
6.7 ClickTime unterstützt seine Kunden bei Problemen oder Fragen in ihrer Nutzung der SaaS-Lösung durch kostenlosen Support. Anfragen können jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu folgenden Supportzeiten gestellt werden: Mo-Fr (ausser an gesetzlichen Feiertagen im Kanton Aargau in der Schweiz) 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr.
7. Haftung
7.1 Die Haftung von ClickTime für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn der Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder (b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
7.2 Haftet ClickTime gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist die Schadensersatzhaftung von ClickTime auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die Parteien legen den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden übereinstimmend auf einen Betrag von einer Jahresvergütung fest.
7.3 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie (c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (d) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (e) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Klarstellend wird festgehalten, dass ClickTime keine Garantie übernimmt.
8. Vertraulichkeit
8.1 Jede Partei behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich und (i) schützt die Vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Offenlegung mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, aber mit nicht weniger als der gebotenen Sorgfalt und (ii) darf die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung jener Partei nicht in anderer Weise als in dieser Vereinbarung vorgesehen offenlegen.
8.2 Die Pflicht zur vertraulichen Behandlung gilt weder für Daten, die allgemein zugänglich bzw. der ClickTime schon bekannt sind, noch für solche, die der ClickTime unabhängig ausserhalb der Vereinbarung zur Kenntnis gebracht oder rechtmässig von Drittpersonen erworben werden. ClickTime ist berechtigt, vertragspartnerbezogene Daten (Name und Adresse, bezogene Ware etc.) an Hersteller allfälliger Dritt-Produkte, unter Umständen auch ins Ausland, zu übermitteln.
9. Datenschutz
9.1 ClickTime hat die erforderlichen Massnahmen getroffen, um ihre Systeme, Daten sowie ihr anvertraute Daten angemessen zu schützen. Soweit und in dem Umfang wie ClickTime im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Anhangs 1 – ADV.
10. Laufzeit, Kündigung, Datenaufbewahrung
10.1 Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und bleibt in Kraft bis zur Auflösung oder Kündigung durch eine Partei gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung.
10.2 Beide Parteien sind berechtigt, die Vereinbarung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder in anderer in dieser Vereinbarung vorgesehenen Form auf Ende jeden Monats zu kündigen.
10.3 Nach Kündigung der Vereinbarung werden die Kundendaten ohne andere Anweisung des Kunden noch während 3 Monaten aufbewahrt, bevor sie gelöscht werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Diese Vereinbarung enthält die gesamte Einigung der Parteien zu diesem Thema und ersetzt alle früheren Vereinbarungen. Es bestehen keine Nebenabreden.
11.2 Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei mit ihren Erklärungen rechtlich zu binden. Mit schriftlicher Zustimmung des Kunden (E-Mail genügt) ist ClickTime berechtigt, den Kunden mit Logo als Kunden im Rahmen des öffentlichen Auftritts und für Marketingzwecke zu nennen.
11.3 ClickTime ist berechtigt, die Vereinbarung auf Dritte zu übertragen. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten seitens des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von ClickTime.
11.4 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der Vereinbarung nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall den ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Teil der Vereinbarung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und des Kollisionsrechts.
12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Baden-Baden.
13. Verzeichnis der Anhänge